dierigl • jochem, Praxis für Sprach-, Stimm- und Schlucktherapie in (Bensberg) Bergisch Gladbach

Leistungsabrechnung / Kostenübernahme

Wenn Sie eine Sprachtherapie in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Wird hier die medizinische Notwendigkeit für eine Therapie festgestellt, erhalten Sie eine Heilmittelverordnung („Rezept“), die wir als Basis für unsere Behandlungen benötigen.

Da wir Vertragspartner der Krankenkassen sind, werden die Kosten der Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei gesetzlich versicherten Erwachsenen über 18 Jahre ist eine Zuzahlung von 10%, der sog. Eigenanteil, plus eine Rezeptgebühr von 10 € pro Verordnung zu leisten. Menschen mit extrem hohen finanziellen Belastungen im Gesundheitsbereich erhalten von ihrer Krankenkasse auf Antrag eine Zuzahlungsbefreiung. Auch bei privat Versicherten werden in der Regel die Behandlungskosten übernommen.